Im Rahmen des außerordentlichen Bundesausschusses des Bundes der Tiroler Schützenkompanien, der am 10. November 2012 in Absam stattfand, hielt der Tiroler Militärkommandant Generalmajor Mag. Herbert Bauer ein sehr informatives Referat über das derzeit brisante Thema „Wehrpflicht ja oder nein“. Er schilderte sehr anschaulich die Vor- und Nachteile eines Heeres, das sich aus Wehrpflichtigen rekrutiert, und eines Berufsheeres.
Dem österreichischen Volk werden, so der Eindruck des Verfassers dieser Zeilen, von der Politik bewusst objektive Informationen zu diesem Thema und welche weit reichenden Folgen eine solche Entscheidung hat, vorenthalten. Trotzdem lassen die derzeitigen Koalitionspartner mangels eigener Entscheidungskraft das Volk mittels einer Volksbefragung am 20. Jänner 3013 über die Frage: „Sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?“ abstimmen.
In Österreich sind die beiden Instrumente der direkten Demokratie die „Volksabstimmung“ und die „Volksbefragung“. Bei einer bindenden Volksabstimmung wäre ein Gesetzesentwurf erforderlich, auf den sich die Regierungspolitiker nicht einigen können, während das Ergebnis einer Volksbefragung gesetzlich nicht bindend ist. Die Koalitionspartner haben jedoch erklärt, sich an das Ergebnis halten zu wollen. Auch wenn sich jemand zu diesem Thema eine Meinung gebildet hat, ist es nicht selbstverständlich, dass er diese auch im Abstimmungslokal kundtut. Daher besteht die große Gefahr, dass ein ganz geringer Prozentsatz der Bevölkerung in dieser Frage bestimmend wird.
Das Bundesheer, so stellt es sich dem Verfasser dar, ist schon seit Jahrzehnten ein Spielball der Politik, der zu parteipolitischen Zwecken missbraucht und in erster Linie zur (oft vermeintlichen) Stimmenmaximierung für die jeweils nächste Wahl ausgenützt wird.
Der Zivildienst ist, und das wird gerne undeutlich formuliert, eng mit der Wehrpflicht verbunden. Er wird erst dadurch möglich, weil er ein Wehrersatzdienst ist. Ein verpflichtendes „Sozialjahr“ ohne Bestehen der Wehrpflicht würde dem internationalen Menschenrecht widersprechen. Bei Einführung eines „Freiwilligen Österreichdienstes“ kann man sich vorstellen, dass wesentlich weniger junge Menschen diesen ableisten wollen, als den bisherigen Zivildienst. Die Existenz vieler Hilfsorganisationen, wie zum Beispiel die Rettungsdienste, wäre ohne Zivildiener gefährdet. Derzeit bleiben viele ehemalige Zivildiener, weil sie an diesem Dienst an der Allgemeinheit gefallen gefunden haben, den Hilfsorganisationen als Freiwillige erhalten.
Nebenbei sei erwähnt, dass Bundesheer und Zivildienst eine wertvolle Hilfe zur Integration junger ausländischstämmiger Mitbürger sind.


Der Bundesausschuss des Bundes der Tiroler Schützenkompanien besteht aus der Bundesleitung, den Regiments-, Bezirks- und Bataillonskommandanten, den Delegierten der Bataillone und Talschaften, sowie den Vertretern der Jungschützen- und Marketenderinnen. Er repräsentiert die 235 Schützenkompanien des Bundeslandes Tirol mit rund 15 000 Mitgliedern.

Der Bundesausschuss hat in seiner Sitzung vom 10. November 2012 folgende Resolution beschlossen:

Resolution des Bundesausschusses des Bundes der Tiroler Schützenkompanien
zum Festhalten am Grundsatz der Wehrpflicht in Österreich


Ich bekenne mich zu den Grundsätzen
des Bundes der Tiroler Schützenkompanien und verspreche:
Treue zu Gott und dem Erbe der Väter,
den Schutz von Heimat und Vaterland,
ich bekenne mich zur geistigen und kulturellen Einheit des ganzen Landes,
will mich einsetzen für die Freiheit und Würde des Menschen
und die Pflege des Tiroler Schützenbrauches,
meiner Schützenkompanie will ich die Treue halten.

Gelöbnis und Grundsätze der Tiroler Schützen

Der Bund der Tiroler Schützenkompanien ist ein Verband mit einem starken Traditionsbewusstsein, in einem Land mit starken Wurzeln und lebendigen Traditionen. Im Sinne dieser starken Traditionen, im Gedenken daran, was unsere Mütter und Väter für dieses Land leisten mussten und geleistet haben, dass wir heute in Wohlstand und Sicherheit leben können, bekennen wir uns zur Beibehaltung der Wehrpflicht in Österreich. Gleichzeitig plädieren wir für die Neudefinition dieses Grundgedankens in der Hinsicht, dass alle jungen Österreicher, aus allen gesellschaftlichen Gruppen und Schichten, unabhängig von Rang, Namen und Stand, ausnahmslos ihren Beitrag für dieses Land zu leisten haben.

Aufgrund unserer Geschichte, unserer Grundsätze und gelebten Werte ersuchen wir die Österreichische Bundesregierung, an der Wehrpflicht in Österreich festzuhalten. Gleichzeitig empfehlen wir allen unseren Mitgliedern, sich an der Volksbefragung zu beteiligen und sich für die Beibehaltung der Wehrpflicht und des Zivildienstes auszusprechen.


Absam, am 10. November 2012

alt

alt

Ing. Werner Erhart