Die Schützenkompanie Amras verweigerte die Nachregistrierung der Schützenwaffen –
Änderung des Österreichischen Waffengesetzes.
Der Bundesgesetzgeber hat bezüglich der Registrierung bestimmter Schusswaffen Bestimmungen erlassen, welche für die Tiroler Schützenkompanien nicht praktikabel sind, und den Schützen in Tirol Verunsicherung, Sorgen, Mühen und auch erhebliche Kosten verursachen. Die Schützenkompanie Amras hat das Glück, einen exzellenten Verwaltungsjuristen, nämlich HR i.R. Dr. Bernd Stampfer, in ihren Reihen zu haben. Nur deshalb konnte sich die Schützenkompanie Amras dagegen wehren.
Nach einem komplizierten Prozedere mit umfangreichem Schriftverkehr und mehreren behördlichen Einvernahmen wurde dem Hauptmann/Obmann der Schützenkompanie Amras Mag. Alexander Stampfer ein Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Innsbruck zugestellt, welches wegen eines Verfahrensmangels vom Landesverwaltungsgericht Tirol aufgehoben wurde. Gegen ein neuerliches – abgeändertes - Straferkenntnis erhob der Hauptmann eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Tirol. Von diesem wurde der Beschwerde stattgegeben, das Straferkenntnis behoben und das Strafverfahren eingestellt. Zudem wurde vom Landesverwaltungsgericht Tirol erkannt, dass das bestehende Waffengesetz hinsichtlich der Nachregistrierung von Waffen für die Schützenkompanie gar nicht angewendet hätte werden dürfen. Gegen diese Entscheidung hat die Landespolizeidirektion allerdings eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Tirol ist daher noch nicht endgültig.
Die Schützenkompanie Amras ist nicht gegen eine rechtskonforme Nachregistrierung der Waffen; wurde doch bereits zwei Mal dem Bundesministerium für Inneres eine Liste der Schützenwaffen mit Nummern schriftlich übermittelt. Es wird aber die die Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage erwartet, welche auch allen anderen Tiroler Schützenkompanien Erleichterungen schafft.
Die Besprechungen des Landeskommandanten, Major Mag. Fritz Tiefenthaler und des Bundeswaffenmeisters Major Hans Eller mit Unterstützung von Dr. Bernd Stampfer mit dem Bundesminister für Inneres, Wolfgang Sobotka und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben zu einer Ergänzung der Bestimmungen über die Waffenregistrierung geführt, mit der die Tiroler Schützenkompanien sehr gut leben werden können - speziell auch die Schützenkompanie Amras. Der in das Waffengesetz 1996 mit BGBl. I Nr. 120/2016 eingefügte und am 01.01.2017 in Kraft getretene § 33a ermöglicht für die Tiroler Schützenkompanien die Führung eines eigenen „Registers traditioneller Schützenvereinigungen“. Dem Bundesminister für Inneres, Wolfgang Sobotka, und seinen in der Sache engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist für diese Lösung zu danken.
Der Bund der Tiroler Schützenkompanien wird für die ihm angehörenden Schützenkompanien ein den waffengesetzlichen Anforderungen entsprechendes Register schaffen und führen.
Damit konnte die Schützenkompanie Amras mit ihrem beharrlichen Vorgehen diese wichtige Änderung zum Wohle aller Tiroler Schützenkompanien initiieren.
Foto: Schützenkompanie Amras