Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die freiwillige Feuerwehr Amras werden ebenfalls durch die Satzungen zum LFG 2001 festgelegt und stellen sich wie folgt dar:
- Es dürfen nur gesunde, kräftige und gewandte Personen aufgenommen werden, die einen guten Ruf genießen, das 15. Lebensjahr vollendet und das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
- Jeder Aufgenommene wird zunächst durch den Kommandanten als Probefeuerwehrmitglied auf ein Jahr verpflichtet. Nach erfolgreicher Ausbildung und einwandfreier Dienstleistung entscheidet der Feuerwehrausschuss über die endgültige Aufnahme.
Weiters besteht unter folgenden Bedingungen noch die Möglichkeit der Feuerwehrjugend beizutreten:
- Jugendliche können ab dem Erreichen des 12. Lebensjahres zur Ausbildung in die Feuerwehrjugend eintreten.
- Falls sich nicht genügend Jugendliche melden um eine eigene Jugendgruppe zu bilden, besteht die Möglichkeit Jugendliche zu Ausbildungszwecken ab dem Erreichen des 13. Lebensjahr in die freiwillige Feuerwehr Amras aufzunehmen.